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„GOTT“ - Fernsehspiel von Ferdinand von Schirach

„GOTT“ - Fernsehspiel von Ferdinand von Schirach


Ein beeindruckendes Fernsehspiel in der ARD am Montagabend, 23.11.2020, und dies in fast jeder Hinsicht. Nicht in jeder Hinsicht, was mit der Ansicht eines Juristen zu tun haben könnte. Aber dazu später.

Beeindruckende Schauspieler, allesamt, auch wenn Christiane Paul, Götz Schubert und Lars Eidinger hervorzuheben sind für versierte Theatralik und komplexes Textvolumen. Eine beeindruckende Thematik, angestoßen von Ferdinand von Schirach, der zum wiederholten Male Grenzbereiche des Rechts, der Ethik und der Moral beleuchtet und zu simplifizieren versucht. Nicht, um Gut und Böse holzschnittartig zu kategorisieren, nicht, um Gott und Teufel auf eine Bühne zu zerren, nicht, um Wohlwollen und Unbehagen zu erzeugen. Nein, den Teufelskreis moralischer Grundwerte, juristischer Bewertungen und ethischer Wertvorstellungen will er mit „GOTT“ verständlich machen für einen Fernsehzuschauer am Wochenbeginn.

Ein Mensch will sterben. Daran entzünden sich Fragen, Emotionen und Überzeugungen.

Und an dieser Stelle beginnt leider das Versagen von Schirach, dem Schöpfer des zur Diskussion gestellten Sachverhalts. „Soll der gesunde, des Lebens überdrüssige Herr Gärtner, der kein Patient ist, das Medikament bekommen, das ihn tötet, weil er darum bittet?“ lässt von Schirach die Moderatorin Barbara Auer fragen, die 70,8% der Fernsehzuschauer mit „Ja!“ beantwortet haben.

Mit Verlaub, das ist die falsche Fragestellung.

Polemisch formuliert, könnte sich Herr Gärtner alias Matthias Habich das tödliche Medikament im Darknet oder auf dem Schwarzmarkt verschaffen. Hier will er das Medikament von einer Ärztin oder einem Arzt erhalten, da Suizidversuche oft genug danebengehen und so für Betroffene ein noch schrecklicheres Dasein evozieren. Er will sterben, obwohl er nicht krank ist und durch die Vornahme eines Selbstmordes nicht krank werden. Und da wird es auch ohne Hinweis auf das berühmte allgemeine Lebensrisiko schief: wer sich umbringen möchte, kann dies selbstbestimmt tun. Das ist ein Freiheitsrecht, zu dessen Ausübung Andere nicht in die Pflicht genommen werden dürfen.

Jene 70% Jasager möchte man fragen: wer von Ihnen würde das Medikament denn bitte übergeben in dem Wissen um die tödliche Konsequenz? Und wenn ein Arzt dafür bemüht werden soll, damit eine vermeintliche Sanktionierung der Maßnahme hergestellt werden soll, weil diese ja dann durch eine Koryphäe erfolgt, dann muss man - neben der absurd-zynischen Frage nach dem etwaigen Anteil einer Kostenübernahme durch eine Krankenkasse- fragen: hat der Essener Arzt, der jetzt kürzlich zwei Corona-Patienten zu Tode gespritzt hat, „erlöst“ oder gemordet?

Er hat in jedem Falle „Gott gespielt“.

Im Übrigen hat jeder „Kulturkreis“ eine eigene Wertvorstellung von Leben und dem Wert des Lebens. Diese Vorstellungen wandeln sich oder bemessen sich nach archaischen Gesichtspunkten, als Stichwort mögen die „Ehrenmorde“ dienen.

Hierzulande ist die Todesstrafe abgeschafft. Die Verschaffung von Tod durch fremde Hand muss ebenfalls abgeschafft bleiben. Wer selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, darf und muss dies selber tun, ohne diese Entscheidung Anderen zu überantworten.



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